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BGH, 30.01.1991 - 3 StR 396/90 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der gewerbsmäßigen Hehlerei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 10.10.1995 - 2 Ss 40/95
Verfahrensfehler durch Nichtbekanntgabe des Grundes der Verlesung von Urkunden; …
Voraussetzung für eine Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei ist - wie im Falle der gewerbsmäßigen Hehlerei (§ 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB ) - nur die Absicht des Täters, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen (BGHSt 1, 383; 10, 217, 221; 26, 4, 8; BGH bei Dallinger, MDR 1975, 725 ; NStZ 1995, 85 ; BGHR StGB § 260 gewerbsmäßig 1).Daß bezüglich der Frage, was der Täter beabsichtigte, unter Umständen auf den tatsächlichen Verlauf und dabei insbesondere auf den tatsächlich erzielten Verdienst zurückgegriffen werden muß (BGH BGHR StGB § 260 gewerbsmäßig 1), bedeutet nicht, daß der Begriff der Gewerbsmäßigkeit grundsätzlich Feststellungen zur äußeren Tatseite voraussetzt.